Der Aufsichtsrat der Mietergenossenschaft kontrolliert in erster Linie die Arbeit des Vorstandes. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Alexandra Matschke, Anthropologin
Helke Bär-Wolz, Schulpsychologin
Georgi Sanin, M.A. Politologie und Medienwissenschaften